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title: 'DSGVO-Auskunft: was Sie liefern müssen und wie es in Minuten geht'
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date: '2026-06-16'
description: 'Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO beantworten: welche Angaben Pflicht sind, welche Fristen gelten und wie Sie die Auskunft in cobra als PDF erzeugen.'
taxonomy:
  category:
    - Datenschutz
  tag:
    - DSGVO
    - Auskunftsrecht
    - Praxis
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Software & Systeme · Blog 
# DSGVO-Auskunft: was Sie liefern müssen und wie es in Minuten geht

Ein Auskunftsersuchen ist die Prüfung, in der sich zeigt, ob Ihr Datenschutz funktioniert. Ein Monat Frist klingt entspannt – bis man anfängt zu suchen. Was verlangt wird und wie cobra die Sache abkürzt.

 [DSGVO-Einrichtung anfragen ](#kontakt) [ +49 2562 18749-70](tel:+4925621874970) 

 16.06.2026 · Datenschutz

## Ein Satz, ein Recht

„Bitte teilen Sie mir mit, welche Daten Sie über mich gespeichert haben.“ Ein Satz, ein Recht (Art. 15 DSGVO) – und in vielen Unternehmen der Beginn einer mehrtägigen Schnitzeljagd durch Excel-Listen, Outlook-Ordner und das CRM. Dabei ist die Anfrage selbst harmlos. Anstrengend wird sie nur, wenn die Daten nicht dort liegen, wo man sie findet.

## Was die Auskunft enthalten muss

Es geht um deutlich mehr als „hier sind Ihre Kontaktdaten“. Vollständig ist eine Auskunft erst, wenn sie diese Punkte abdeckt:

- **Bestätigung**, dass überhaupt Daten verarbeitet werden
- **Welche Daten** das sind (Kategorien personenbezogener Daten)
- **Zu welchem Zweck** sie verarbeitet werden
- **An wen** sie weitergegeben wurden oder werden – inklusive Empfängern in **Drittländern**
- **Wie lange** sie gespeichert werden (oder nach welchen Kriterien sich die Dauer bemisst)
- **Woher** die Daten stammen, wenn nicht von der betroffenen Person selbst
- Der Hinweis auf **Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch** und das **Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde**
- Eine **Kopie der Daten** – die erste kostenlos, bei elektronischer Anfrage in einem gängigen elektronischen Format

Die drei Punkte, an denen es in der Praxis klemmt, sind fast immer dieselben: **Weitergaben, Herkunft und Speicherdauer.** Wer die nicht laufend pflegt, kann sie im Nachhinein nicht rekonstruieren.

## Die Fristen

- **Ein Monat** ab Eingang des Antrags – das ist die Regelfrist
- **Bis zu zwei Monate Verlängerung** sind möglich, wenn die Anfrage komplex ist. **Aber:** Die Verlängerung müssen Sie **innerhalb des ersten Monats** mitteilen, mit Begründung
- Werden Sie **nicht tätig**, müssen Sie auch das binnen eines Monats mitteilen – inklusive Hinweis auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde und gerichtlichen Rechtsbehelf
- Kam der Antrag elektronisch, antworten Sie elektronisch

**Und wenn Sie die Person nicht identifizieren können?** Dann – und nur dann – dürfen Sie die Auskunft verweigern. Ein leeres Suchergebnis über alle relevanten Tabellen ist dafür Ihr Nachweis.

## Der Ablauf in cobra

Wenn das CRM vorbereitet ist, wird aus dem Projekt eine Routine:

1. **Adresse suchen** – Volltextsuche über alle relevanten Tabellen, damit auch Einträge in Zusatztabellen gefunden werden
2. **Modul cobra Datenschutz aufrufen**: Es sammelt alle personenbezogenen Daten zu dieser Adresse an einer Stelle
3. **Umfang auswählen**: Welche Bereiche soll die Auskunft enthalten – Stammdaten, Historie, Weitergaben, Herkunft, Zwecke
4. **Ausgeben als PDF oder CSV**
5. **Versenden** über eine vorbereitete Brief- oder Mailvorlage – mit den Pflichthinweisen auf die Betroffenenrechte, die Sie **einmal** formulieren und danach immer wieder verwenden

Realistisch sind das wenige Minuten. Das ist der ganze Unterschied zwischen einem eingerichteten und einem uneingerichteten System – und der Grund, warum wir die [DSGVO-Einrichtung](https://www.p17-crm.de/leistungen/dsgvo-beratung) als eigene Leistung anbieten.

## Drei Tipps aus der Praxis

**Legen Sie die Vorlagen an, bevor Sie sie brauchen.** Auskunft erteilen, Fristverlängerung mitteilen, Antrag ablehnen – drei Vorlagen, einmal sauber formuliert (idealerweise von der oder dem Datenschutzbeauftragten abgesegnet), sparen Ihnen im Ernstfall den Zeitdruck.

**Dokumentieren Sie den Vorgang.** Wann kam die Anfrage, wann ging die Antwort raus, was wurde übermittelt? Die Rechenschaftspflicht gilt auch hier – am einfachsten als Eintrag in der Kontakthistorie.

**Prüfen Sie die Identität.** Auskunft an die falsche Person ist schlimmer als keine Auskunft. Bei Zweifeln dürfen Sie zusätzliche Informationen zur Identifizierung anfordern.

Hinweis

**Hinweis:** Dieser Beitrag beschreibt die praktische Umsetzung im CRM und stellt **keine Rechtsberatung** dar. Die rechtliche Bewertung eines konkreten Auskunftsersuchens gehört in die Hände Ihrer oder Ihres Datenschutzbeauftragten oder einer Fachanwaltskanzlei.

Mehr zu den cobra Funktionen auf der Seite [DSGVO im CRM](https://www.p17-crm.de/wissen/dsgvo-im-crm), den Gesamtüberblick gibt die [DSGVO-Checkliste](https://www.p17-crm.de/wissen/dsgvo-checkliste). Und wenn Sie Ihr cobra auskunftsfähig machen möchten: [Wir richten das ein](https://www.p17-crm.de/kontakt).

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